Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Lieferung und Nutzung der FiNest-Software und der zugehörigen Dienstleistungen.

Stand: April 2026

Vorrangregel: Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und individualvertraglichen Vereinbarungen (Lizenzvertrag, unterzeichnetes Angebot) gehen die individualvertraglichen Vereinbarungen vor.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CAM Concept GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über die Lieferung der Software FiNest sowie aller damit zusammenhängenden Leistungen (Schulung, Postprozessor-Anpassung, Wartung, Support, Beratung).

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch tatsächliche Lieferung der Leistung zustande.

§ 3 Lizenzumfang

Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die im Lizenzvertrag bezeichneten FiNest-Module im vereinbarten Umfang (Single- oder Floating-Lizenz, Anzahl Arbeitsplätze) zu nutzen.

FiNest ist modular aufgebaut. Lizenziert wird das von Ihnen bestellte Bundle aus FiNest BASIC plus optionalen Add-On-Modulen plus optionalen Spezial-Modulen. Eine spätere Erweiterung um zusätzliche Module ist gegen entsprechende Lizenzgebühr jederzeit möglich.

Die Software bleibt geistiges Eigentum des Anbieters. Reverse Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung sind nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen (§ 69e UrhG) zulässig.

§ 4 Lieferung und Installation

Die Lieferung erfolgt elektronisch über sichere Download-Bereitstellung. Auf Wunsch ist auch eine Lieferung auf physischem Datenträger möglich.

Installation und Postprozessor-Anpassung an die kundenseitige Schneidanlage erfolgen entweder remote oder vor Ort beim Kunden gemäß gesonderter Vereinbarung. Die Standard-Schulungsdauer beträgt 1-3 Tage, abhängig von Mitarbeiterzahl und Anlagen-Komplexität.

§ 5 Wartung und Support

Im Rahmen eines kostenpflichtigen Wartungsvertrags erbringt der Anbieter folgende Leistungen:

  • Telefonischer und schriftlicher Support während der Geschäftszeiten (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr)
  • Bereitstellung aller Updates und Versions-Releases während der Vertragslaufzeit
  • Pflege der für den Kunden konfigurierten Postprozessoren bei Maschinen-Updates
  • Bug-Fixes mit definierter Reaktionszeit gemäß SLA

Die Wartungsgebühr wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Wartungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Lizenzvertrag bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 BGB).

§ 7 Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen den im Produkt-Datenblatt zugesicherten Eigenschaften entspricht.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Lieferung. Der Kunde hat offenkundige Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel infolge unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtiger Veränderungen am Produkt oder Nutzung in einer nicht vereinbarten Systemumgebung.

Die Verjährungsverkürzung auf 12 Monate gilt nicht bei Arglist, Garantieübernahme sowie bei Schadensersatzansprüchen nach § 8.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf das Zweifache der im betroffenen Vertragsjahr geschuldeten Lizenz- und Wartungsgebühren. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hanau.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.